In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit Hilfe des Pflegezeitgesetztes die Pflege Ihrer Angehörigen und Ihren Beruf unter einen Hut bekommen.
Die meisten Angehörigen trifft die Pflegebedürftigkeit wie ein Schock. Häufig trifft es ältere Menschen, die zu Hause nicht mehr alleine zurechtkommen oder sogar zu einem Pflegefall werden.
Ihre Aufgabe in einem Pflegefall ist es nun, die Pflege Ihrer Angehörigen zu organisieren. Zuerst müssen Sie mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und den medizinischen Dienst der Krankenkassen dazu beauftragen, die Einstufung in die Pflegegrade vorzunehmen. Im Anschluss ist es Empfehlenswert, einen ambulanten Pflegedienst in München zu suchen, der sich um den täglichen Hilfebedarf des Angehörigen kümmert. Sollte die Pflege nicht mehr durch eine ambulante Versorgung möglich sein, bleibt nur noch der Gang ins Altersheim oder die bessere Alternative – eine 24 Stunden Pflege in München.
Dies alles zu organisieren nimmt viel Zeit in Anspruch und kann für den Arbeitnehmer schnell zum Zeitproblem werden. Um dagegen vorzubeugen hat der Gesetzgeber mit dem Pflegezeitgesetz Abhilfe geschaffen. Jedem Arbeitnehmer in Vollzeit stehen pro Jahr zehn bezahlte Arbeitstage zur Verfügung, um sich um seine Angehörige zu kümmern. Sie müssen hierzu Ihren Arbeitgeber bei Bekanntwerden der Pflegebedürftigkeit unverzüglich informieren und dies von einem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus bestätigen lassen. Kein Arbeitgeber kann sich gegen diese sofortige Freistellung verweigern.
Sollten Sie sich dazu entschließen, Ihren Angehörigen im häuslichen Umfeld selbst zu versorgen, können Sie bis zu sechs Monate aus Ihrem Arbeitsverhältnis teilweise oder ganz aussteigen. Dies ist allerdings nur bei einem bestehenden Pflegegrad möglich. Die Pflegeauszeit muss zehn Tage vor Beginn dem Arbeitgeber angekündigt werden. Diese Auszeit kann der Arbeitgeber nicht als Kündigungsgrund nehmen und muss den Arbeitnehmer hierbei unterstützen. Pflegezeitgesetz Pflegezeitgesetz Pflegezeitgesetz
Man sollte allerdings bedenken, dass nur 10 Tage für den Akutfall durch das Pflegezeitgesetz bezahlt werden. Danach wird das Gehalt selbstverständlich an die geleistete Arbeitszeit angepasst. Wer somit nicht arbeitet, erhält auch kein Gehalt für die genommene Pflegezeit. Um nicht aus der Sozialversicherung zu fallen, sollten Sie nicht komplett aus dem Arbeitsverhältnis aussteigen.
Wer nicht oder nur teilweise arbeitet, kann bei dem Bundesamt für Familie einen Zuschuss beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Gehalt vor der Pflegezeit. Der Zuschuss schließt allerdings die Lücke nie komplett.
Eine gute Alternative um nicht aus dem Job aussteigen zu müssen ist eine Rund-um-Betreuung in Form einer 24 Stunden Pflege in München.