Eine neue Studie des Wirtschaftsforschungsinstitutes zeigt deutlich, dass die Altersarmut bis 2036 in Deutschland drastisch ansteigen wird. Jeder fünfte über 67-Jährige wird dann von einer Altersarmut betroffen sein. Gefährdet sind vor allem diejenigen, die nun kurz vor dem Renteneintritt stehen. Ursachen hierfür sind oft Minijobs, Hungerlöhne oder Arbeitslosigkeit. Leider reicht somit häufig das Ersparte und die Rente nicht aus, sich die benötigte Unterstützung im Alter leisten zu können. Wir möchten Ihnen zeigen, wer in diesem Fall für Ihre Pflege und Betreuung aufkommt.
Benötigt eine pflegebedürftige Person mehr finanzielle Unterstützung, als er von seinem eigenen Ersparten oder seiner Rente bezahlen kann, springt das Sozialamt ein. Es trägt die Kosten, die nicht von der Pflegekasse oder der Krankenkasse übernommen werden. Die Leistung richtet sich zum einen danach, welche Unterstützung überhaupt benötigt wird. Dies kann zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst, ein Altersheim oder eine 24 Stunden Pflege sein. Zum anderen richten sich die Leistungen des Sozialamtes danach, wie hoch der tatsächliche Pflegeaufwand ist.
Zwingende Voraussetzung, um von dem Sozialamt finanzielle Unterstützung zu erhalten, ist, dass Ihre finanziellen Mittel aufgebraucht sind. Dazu zählen unteranderem Einkünfte aus Rentenzahlungen, Kapitalerträgen oder durch eine zusätzliche Pflegeversicherung.
Der Antrag für die Unterstützung zur Pflege muss schriftlich beim Sozialamt eingehen. Es gibt bei jedem Sozialamt ein entsprechendes Formular. Sie müssen hierbei beachten, dass das Geld erst vom Sozialamt überwiesen wird, wenn der Antrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.
Die Angehörigen springen ein, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Das Sozialamt berechnet die Differenz zwischen dem was der Pflegebedürftige selbst leisten kann und den Kosten für die tatsächliche Pflege. Diese Differenz wird über den Sozialhilfeträger gedeckt. Dieser wiederum holt sich einen Teil der Kosten bei den Ehepartnern oder Kindern wieder.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Einkommen der Kinder. Dies nennt man Elternunterhalt. In der Regel muss nur ein geringer Teil des Einkommens abgegeben werden, da es hier viele Freibeträge gibt. Der grobe Richtwert ist für Singles 1.800 Euro und für Familien 3.240 Euro pro Monat netto. Liegt das Einkommen darüber, muss ein Teil des Einkommens für die Pflege des Angehörigen abgegeben werden. Jedoch gelten hierbei noch viele weitere Faktoren. Selbstgenutzte Immobilien und ein Teil des Vermögens müssen nicht angerührt werden. Auch gelten die Unterhaltsansprüche gegenüber den eignen Kindern mehr als die gegenüber den eigenen Eltern. Somit muss also niemand befürchten, wegen der Pflegebedürftigkeit seiner Eltern selbst in die Armut zu rutschen.
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